Für Nachrichten an die ÖGMP senden Sie bitte eine E-Mail an kontakt@oegmp.at

Mitglieder

Antrag Mitgliedschaft

ANTRAG MITGLIEDSCHAFT ALS ORDENTLICHES MITGLIED

Ordentliches Mitglied der ÖGMP kann jede natürliche Person mit abgeschlossener Hochschulausbildung oder technischer Fachausbildung werden, die an der Förderung und Weiterentwicklung des Gebietes „Medizinische Physik“ einschließlich der medizinischen Technik, interessiert ist und die Gesellschaft in der Verfolgung ihrer Ziele unterstützen will.

Wenn Sie gerne ÖGMP Mitglied werden wollen, bitten wir Sie das Antrag_Mitgliedschaft_ÖGMP vollständig ausgefüllt und unterschrieben an kontakt@oegmp.at zu senden.

Anschließend wir Ihr Antrag vom Vorstand der ÖGMP geprüft und eventuelle Rückfragen gestellt. Nach dieser ersten Begutachtung wird ihr Wunsch auf Aufnahme inklusive der Nennung eines Befürworters per Newsletter an alle ÖGMP Mitglieder ausgesendet. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe kein Einspruch, so gilt der Antragssteller als aufgenommen.

Wird Einspruch erhoben, so entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung über seinen Antrag wird dem Antragsteller mitgeteilt.

INFORMATIONEN FÜR MITGLIEDER
Neben dem Vorteil der Vernetzung der österreichischen Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker bietet Ihnen die Mitglieder folgenden Vorteile:

  • vierteljährlicher Bezug der Zeitschrift für Medizinische Physik in der Druckversion (auf Anfrage bis 2023 möglich)
  • kostenloser Zugriff auf die Online-Version der Zeitschrift für Medizinische Physik
  • verminderte Teilnahmebeiträge für Veranstaltungen der ÖGMP und ihrer Schwesterngesellschaften DGMP und SGSMP,
  • insbesondere die wissenschaftliche Jahrestagung und die Winterschule für Medizinische Physik in Pichl
  • reduzierte Gebühren für die Fachanerkennung in Medizinischer Physik der ÖGMP
  • Bezug des Newsletters der ÖGMP
  • Zugriff auf den Mitgliedsbereich der ÖGMP-Homepage

Mitgliedsbeiträge

MITGLIEDSBEITRÄGE UND ANDERE GEBÜHREN

Gebühr in [€]
Regulärer Mitgliedsbeitrag 60
Ausländische Mitglieder 30
Pensionierte Mitglieder 30
Fördernde Mitglieder Mind. 200
Mitglieder in Karenz (auf Antrag) 0
Ehrenmitglieder 0
Bearbeitungsgebühr Antrag zur Fachanerkennung als „Medizinphysiker (ÖGMP“ oder als „Medizinphysik-Experte“) 100
Bearbeitungsgebühr Verlängerung der Fachanerkennung als „Medizinphysiker (ÖGMP“ oder als „Medizinphysik-Experte“) 50
Bearbeitungsgebühr Verlängerung der Fachanerkennung als „Medizinphysiker (ÖGMP“ oder als „Medizinphysik-Experte“) 50

 

Wird der Bezug der Zeitschrift für medizinische Physik (ZMP) in Papierform gewünscht, Bitten wir Sie, uns per  email zu kontaktieren! 

Auf Grund von steigender Internetkriminalität haben wir uns entschlossen, die Bankverbindung nicht auf die Homepage zu stellen. Bitte senden Sie uns eine email

Ansuchen um finanzielle Unterstützung (Tagungen, Kongresse)

ZUSCHÜSSE FÜR DIE TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN

Zuschüsse für die Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Jahrestagungen, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen) sind bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung zu beantragen. Als Personenkreis dafür sind insbesondere Studentinnen und Studenten oder Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker ohne Vollzeit-Anstellung zu nennen.

Der Vorstand kann nach entsprechendem, (formlosen) Ansuchen (e-mail, etc.) einen Zuschuss zu Tagungskosten genehmigen (i. A. Teilnahmegebühren, Reisekosten etc.). Dabei sollte zumindest ein Teil der anfallenden Kosten vom Bewerber selber getragen werden. Übernachtungskosten sind nur in Ausnahmefällen zu ersetzen.

ABRECHNUNG DER REISEKOSTEN

  • Zur Erstattung der Reisekosten wird dem Kassenführer ein entsprechendes Antragsformular (Antrag Reisekostenzuschuß ÖGMP) mit den erforderlichen Unterlagen zugeleitet.
  • Folgende Belege sind im Original einzureichen:
    Belege für die Reise (Eisenbahn; Flug; etc.) oder Quittung des Reisebüros,
  • bei Pkw-Fahrten ist die tatsächlich gefahrene Wegstrecke in km und ggf. die Namen der Mitfahrer anzugeben,
  • Fahrkarten von öffentlichen Verkehrsmitteln am Wohn- bzw. Sitzungsort
  • Hotelrechnung,
  • Belege für sonstige Ausgaben.
  • Die Belege sind auf die Rückseite des Abrechnungsformulars zu kleben oder beizulegen. Aus Sicherheitsgründen ist die Anfertigung von Kopien der Belege empfehlenswert

Nähere Informationen finden Sie in unserer Reisekostenrichtlinie.

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