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Fachanerkennung

zur „Medizinphysikerin (ÖGMP)“ und „Medizinphysikexpertin (ÖGMP)“ und zum "Medizinphysiker (ÖGMP)" und "Medizinphysikexperten (ÖGMP)"

Kontakt: oegmp-fak@oegmp.at

Fachanerkennungskommission (FAK)

Die Fachanerkennungskommission setzt sich zusammen aus:

Vorsitzender
DI Thomas KÜNZLER, PhD
LKH Feldkirch
Institut für Medizinische Physik
Carinagasse 47, A-6807 Feldkirch
Tel.:+43 (0)5522/303-3100
Email: thomas.kuenzler@lkhf.at
Priv.-Doz. Mag. Dr. Brigitte ZURL
Medizinische Universität Graz
Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie
Auenbruggerplatz 32, 8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 385 83317
Email: Brigitte.Zurl@uniklinikum.kages.at
   
DI Boris WARWITZ
Medizinische Universität Innsbruck
Universitätsklinik für Nuklearmedizin
Anichstrasse 35, 6020  Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 504 80950
Email: boris.warwitz@tirol-kliniken.at
DI Franziska Baier
Medizinische Universität Wien – AKH
UK f. Strahlentherapie und -biologie / Abteilung für medizinische Strahlenphysik
Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 40400 26610
Email: Franziska.Baier@akhwien.at
 
ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Wolfgang BIRKFELLNER
Center for Medical Physics and Biomedical Engineering,
Medical University Vienna, AKH 4L
Waehringer Guertel 18-20, A-1090 Vienna
Tel.: +43 (0)1 40400 – 54710
Email: wolfgang.birkfellner@meduniwien.ac.at

 

Fachanerkennungsrichtlinie ÖGMP

Die aktuelle Fachanerkennungsrichtlinie der ÖGMP finden sie unter Fachanerkennungsrichtilinie Version 2020 (deutsche Version) und Fachanerkennungsrichtlinie der ÖGMP 2020 (englische Version) (gültig aber 1. Jänner 2021)

Alte Fachanerkennungsrichtlinie gültig bis 31.12.2020: Fachanerkennungsrichtlinie Version 2016 (deutsche Version) und Fachanerkennungsrichtlinie der ÖGMP (englische Version)

 

Qualifikationswege zur/zum MedizinphysikerIn (MP) und Medizinphysik-ExpertIn (MPE)

Zur Übersicht ist die Ausbildung zum MP und Weiterbildung zum MPE in Anlehnung an EFOMP-Empfehlungen, Richtlinien für Medizinphysik-Experten der Europäischen Kommission sowie Qualifikationsniveaus entsprechend dem European Qualification Framework (EQF) dargestellt (siehe auch Qualifikationswege MP und MPE ÖGMP)

 

Antrag auf Zulassung zum Fachanerkennungsverfahren und Zulassungsbedingungen / Eingangsvoraussetzungen

Grundsätzlich entscheidet die Fachanerkennungskommission der ÖGMP (FAK) über die Erfüllung der Eingangsqualifikation zur Ausbildung in Medizinischer Physik.

Das Zulassungsverfahren steht nur Mitgliedern der ÖGMP zu.

Um das Zulassungsverfahren zu starten ist der Antrag auf Zulassung zum Fachanerkennungsverfahren im Mitgliederbereich im Reiter „FAK Uploads“ hochzuladen.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachanerkennungsverfahren sind die Nachweise über:

ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium mit dem Abschluss „MSc“ oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossenes Studium im Ausmaß von mindestens 300 ECTS in einer der folgenden Disziplinen:

a.) das Studium der Physik, wobei die positive Absolvierung von Vorlesungen und Übungen zu den Lehrinhalten in Kern- und Isotopenphysik im Ausmaß von 10 ECTS nachzuweisen ist. Selbige umfassen Grundkenntnisse der Phänomenologie der Kernphysik unter Einbeziehung des Wissens über die elementaren Bausteine der Materie. Gegenstand sind der Aufbau, die allgemeinen Eigenschaften, Umwandlungen und Wechselwirkungen (Radioaktivität und Kernreaktionen) der Atomkerne (inklusive der begleitenden atomaren Prozesse), die Methoden ihrer Erforschung mit den wichtigsten Werkzeugen sowie wichtige praktische Anwendungen in Wissenschaft, Medizin und Technik.

b.) ein abgeschlossenes Masterstudium in einem verwandten naturwissenschaftlich-technischen Fach, wobei zusätzlich zu den unter Punkt a geforderten Inhalten aus Kern- und Isotopenphysik folgende positiv absolvierte Lehrinhalte nachzuweisen sind:

  1. Einführung in die Physik im Ausmaß von 20 ECTS.
  2. 5 ECTS aus Vorlesungen und Übungen zu den Rechenmethoden der Physik.
  3. 7 ECTS aus Vorlesungen und Übungen zur angewandten linearen Algebra.
  4. 8 ECTS aus Vorlesungen und Übungen zur angewandten Analysis

Die Details der Lehrinhalte (1–4) sind im Anhang 1 dargelegt.

c.) Studien an ausländischen universitären Bildungseinrichtungen und Hochschulen, die den oberhalb angeführten Studien gleichwertig sind. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die FAK.

Antrag zur Fachanerkennung zur „Medizinphysikerin (ÖGMP)“ und zum „Medizinphysiker (ÖGMP)“

Die ÖGMP Fachanerkennung zur „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysiker (ÖGMP)“ kann nach erfolgreich absolvierter Ausbildung frühestens nach 3 Jahren ab Ausbildungsbeginn bei der Fachanerkennungskommission (FAK) der ÖGMP beantragt werden. Der Antrag ist vom Mentor zu bestätigen.

Der Antrag auf Antrag Fachanerkennung zum/zur MedizinphysikerIn (ÖGMP) inklusive Beilage 2 Antrag Fachanerkennung zum MP (ÖGMP)  ist an die FAK der ÖGMP zu richten.

Die Fachanerkennungskommission nimmt Anträge ausschließlich in elektronischer Form entgegen.
Bitte laden Sie Ihr Antragsformular inkl. aller Anlagen in einer zip-Datei mit ein oder mehreren PDF-Dokumenten im Mitgliederbereich der Homepage im Reiter „FAK Uploads“ hoch.

Der Antrag muss umfassen:

  • das schriftliche Ansuchen auf Erteilung der Fachanerkennung
  • Nachweis der berufsbegleitenden Ausbildung*
  • Nachweis über Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit
  • Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr und der jährlichen Mitgliedsbeiträge
  • Abschlussbericht des Mentors

* Bei Absolventen des postgradualen Universitätslehrgangs „Medizinische Physik“ an der Medizinischen Universität Wien wird der Nachweis durch das Abschlussdekret erbracht.

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird das Fachanerkennungszertifikat zur „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysiker (ÖGMP)“ gemäß Anhang 7 ausgefertigt. Damit wird die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/„Medizinphysiker (ÖGMP)“ erteilt.

 

Antrag zur Fachanerkennung zur „Medizinphysik-Expertin (ÖGMP)“ und zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“

Die ÖGMP Fachanerkennung zur „Medizinphysiker-Expertin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“ ist nach absolvierter Weiterbildung bei der Fachanerkennungskommission (FAK) der ÖGMP zu beantragen.

Der Antrag auf Fachanerkennung zur Medizinphysiker-Expertin (ÖGMP) /zum Medizinphysik-Experten (ÖGMP) und dessen Fachanerkennung zur Beilage 3 Antrag Fachanerkennung zum MPE (ÖGMP) ist an die FAK der ÖGMP zu richten.

Die Fachanerkennungskommission nimmt Anträge ausschließlich in elektronischer Form entgegen.
Bitte laden Sie Ihr Antragsformular inkl. aller Anlagen in einer zip-Datei mit ein oder mehren PDF-Dokumenten im Mitgliederbereich der Homepage im Reiter „FAK Uploads“ hoch.

Der Antrag muss umfassen:

  • das schriftliche Ansuchen auf Erteilung der Fachanerkennung zur „Medizinphysiker-Expertin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“
  • Nachweis der Fachanerkennung als „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/„Medizinphysiker (ÖGMP)“
  • Nachweis über Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit seit der Erteilung der Fachanerkennung (ÖGMP)
  • Nachweis von im Anhang 3 dargelegten Weiterbildungen auf dem Gebiet der Medizinischen Physik von mindestens 150 Weiterbildungspunkten (WP) wie in Kapitel 6 definiert
  • Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr und der jährlichen Mitgliedsbeiträge.

Übergangsregelung von RLMPE 2016 

MedizinphysikerInnen (ÖGMP) die einen Antrag zum MPE stellen, sind berechtigt das Fachanerkennungsverfahren zum MPE bis 31.12.2022 nach RLMPE 2016 abzuschließen.  Das Spezialgebiet entspricht dem Schwerpunktthema des Fachgespräches.

Wir bitten Sie folgenden Antrag zur/zum  Medizinphysik-Expertin / zum Medizinphysik-Experten (2016) und deren Beilage 3 Antrag Fachanerkennung zum MPE (ÖGMP) 2016 zu verwenden.

Die FAK der ÖGMP prüft die Erfüllung der Bedingungen und legt gegebenenfalls Ergänzungen fest.

Sind alle Bedingungen erfüllt, so benennt die FAK der ÖGMP drei Prüfer für das Fachgespräch und teilt diese dem Antragsteller mit der Einladung zum Fachgespräch mit.

 

 

 

Antrag um Verlängerung der Fachanerkennung zur/zum Medizinphysikerin / Medizinphysiker (ÖGMP) bzw. zur/zum Medizinphysik-Expertin / Medizinphysik-Experten (ÖGMP)

Die Gültigkeit der Fachanerkennung als Medizinphysik-Expertin/ -Experte (ÖGMP) ist mit fünf Jahren befristet. Die Verlängerung der Fachanerkennung Medizinphysik-Expertin/ -Experte (ÖGMP) ist bei der FAK der ÖGMP zu beantragen.

Der Antrag auf Verlängerung für MP und MPE inclusive Beilage 4 Verlängerung der Fachanerkennung-MP-u.-MPE (ÖGMP) ist an die FAK der ÖGMP zu richten.

Die Fachanerkennungskommission nimmt Anträge ausschließlich in elektronischer Form entgegen.
Bitte laden Sie Ihr Antragsformular inkl. aller Anlagen in einer zip-Datei mit ein oder mehren PDF-Dokumenten im Mitgliederbereich der Homepage im Reiter „FAK Uploads“ hoch.

Der Antrag muss umfassen:

  1. das schriftliche Ansuchen auf Verlängerung der Fachanerkennung zur Medizinphysik-Expertin / zum Medizinphysik-Experten (ÖGMP)
  2. das gültige Fachanerkennungszertifikat der ÖGMP
  3. Nachweis über Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit seit der Ernennung bzw. letzten Verlängerung der Fachanerkennung (ÖGMP)
  4. der Nachweis der Fortbildung im Ausmaß von 250 FP (bei MPE 80 FP im Spezialgebiet)
  5. Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr und der jährlichen Mitgliedsbeiträge.

Übergangsregelung von RLMPE 2016

MedizinphysikerInnen / Medizinphysik-ExpertInnen (ÖGMP) die mit 01.01.2021 bereits die Fachanerkennung als MedizinphysikerIn / Medizinphysik-Expertin/ -Experte (ÖGMP) besitzen, können die jeweilige Verlängerung ihrer Fachanerkennung  bis 31.12.2025 nach RLMPE 2016 beantragen.

Im Fall einer Verlängerung bitten wir Sie folgenden Verlängerung der Fachanerkennung 2016 und deren Beilage 4 Verlängerung der Fachanerkennung-MP-u.-MPE (ÖGMP) 2016 zu verwenden.

 

Anerkennung von Ausländischen Fachanerkennungen

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit der Fachanerkennung anderer Länder mit der Fachanerkennung der ÖGMP erfolgt durch die Fachanerkennungskommission (FAK) der ÖGMP. Im Bedarfsfall werden durch die FAK entsprechende Auflagen erteilt, um die Erlangung der Gleichwertigkeit sicherzustellen. Über den Qualifikationslevel entscheidet die FAK.

Die FAK der ÖGMP erkennt die gemäß der EFOMP Richtlinien in der geltenden Fassung erteilten Fachanerkennungen anderer Länder als gleichwertig an, sofern die Eingangsvoraussetzungen nach Kapitel 4 und Aus-, Weiter-, und Fortbildungsmaßnahmen nach den Richtlinien der ÖGMP erfüllt sind.

Verfahrensordnung für die Ermächtigung zum Mentor

Die Ermächtigung zum Mentor erfolgt auf eigenen Antrag für die Ermächtigung zum Mentor. Der Antrag ist per mail an die Fachanerkennungskommission zu richten. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
a.  Die Fachanerkennung zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“
b.  Darlegung der erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Gebiet der medizinischen Physik   (siehe Anhang 2 der Fachanerkennungsrichtlinie).
Nach Prüfung  der vom  Antragsteller eingereichten  Unterlagen entscheidet die  Fachanerkennungskommission über die Ermächtigung und erteilt diese.
Die Ermächtigung zum Mentor erlischt mit der Beendigung der Fachanerkennung zum Medizinphysik-Experten oder auf eigenen Wunsch.

Anerkennung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen

Für die Anerkennung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen ist folgender Anerkennung von Ausbildungs-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und dessen Beilage 5 Anerkennung von Ausbildungs-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen per mail an die Fachanerkennungskommission zu stellen.

Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen

  • Veranstaltungen der ÖGMP
  • Veranstaltungen von fachspezifischen Gesellschaften sowie Universitäten im Bereich der Medizinischen Physik
  • Zertifizierte Veranstaltungen der internationalen Partnergesellschaften
  • Fortbildungen, Workshops und Usermeetings in der Medizinischen Physik nach Prüfung der FAK
  • Weitere Webinare (medizinphysik.ch)
  • AGES: EUREF-Ö Schulungen und Abstimmungsmeetings
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