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Anerkennung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen
Für die Anerkennung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen ist folgender Antrag auf Anerkennung von Aus,-Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen und dessen Beilage 6 Anerkennung von Ausbildungs-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen per mail an die Fachanerkennungskommission zu stellen.
Fachanerkennungskommission (FAK)
Die Fachanerkennungskommission setzt sich zusammen aus:
Vorsitzender Univ.Doz. Mag. Dr. Georg STÜCKLSCHWEIGER LKH-Universitätsklinikum Graz Kompetenzzentrum für Medizinische Physik u. Strahlenschutz Auenbruggerplatz 32, 8010 Graz Tel.: +43 (0)316 / 385 12440 Email: georg.stuecklschweiger@medunigraz.at |
Univ. Prof. DI. Dr. Dietmar GEORG Medizinische Universität Wien Universitätsklinik für Strahlentherapie Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien Tel.: +43 (0)1 40400 – 26650 Email: dietmar.georg@meduniwien.ac.at |
DI Boris WARWITZ Medizinische Universität Innsbruck Universitätsklinik für Nuklearmedizin Anichstrasse 35, 6020 Innsbruck Tel.: +43 (0)512 / 504 80950 Email: boris.warwitz@tirol-kliniken.at |
DI Thomas KÜNZLER, PhD LKH Feldkirch Institut für Medizinische Physik Carinagasse 47, A-6807 Feldkirch Tel.:+43 5522/303-3100 Email: thomas.kuenzler@lkhf.at |
ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Wolfgang BIRKFELLNER Center for Medical Physics and Biomedical Engineering, Medical University Vienna, AKH 4L Waehringer Guertel 18-20, A-1090 Vienna Tel.: +43 (0)1 40400 – 54710 Email: wolfgang.birkfellner@meduniwien.ac.at |
Fachanerkennungsrichtlinie ÖGMP
Alte Fachanerkennungsrichtlinie gültig bis 31.12.2020: Fachanerkennungsrichtlinie Version 2016 (deutsche Version) und Fachanerkennungsrichtlinie der ÖGMP (englische Version)
Die aktuelle Fachanerkennungsrichtlinie der ÖGMP finden sie unter Fachanerkennungsrichtilinie Version 2020 (deutsche Version) (gültig aber 1. Jänner 2021)
Qualifikationswege zur/zum MedizinphysikerIn (MP) und Medizinphysik-ExpertIn (MPE)
Zur Übersicht ist die Ausbildung zum MP und Weiterbildung zum MPE in Anlehnung an EFOMP-Empfehlungen, Richtlinien für Medizinphysik-Experten der Europäischen Kommission sowie Qualifikationsniveaus entsprechend dem European Qualification Framework (EQF) dargestellt.
Antrag zur Fachanerkennung zur „Medizinphysikerin (ÖGMP)“ und zum „Medizinphysiker (ÖGMP)“
Die ÖGMP Fachanerkennung zur „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysiker (ÖGMP)“ kann nach erfolgreich absolvierter Ausbildung frühestens nach 3 Jahren ab Ausbildungsbeginn bei der Fachanerkennungskommission (FAK) der ÖGMP beantragt werden. Der Antrag ist vom Mentor zu bestätigen.
Der Antrag auf Fachanerkennung als „Medizinphysikerin (ÖGMP)“ und „Medizinpyhiker (ÖGMP)“ inklusive Beilage 2 Antrag Fachanerkennung zum MP (ÖGMP) ist an die FAK der ÖGMP zu richten. Im Fall einer Verlängerung bitten wir Sie folgenden Antrag auf Verlängerung der Fachanerkennung und deren Beilage 4 Verlängerung der Fachanerkennung zu verwenden.
Mit 01.12.2016 nimmt die Fachanerkennungskommission Anträge ausschließlich in elektronischer Form entgegen.
Bitte laden Sie Ihr Antragsformular inkl. aller Anlagen in einer zip-Datei von mehreren PDF-Dokumenten im Mitgliederbereich der Homepage im Reiter „FAK Uploads“ hoch.
Der Antrag muss umfassen:
- das schriftliche Ansuchen auf Erteilung der Fachanerkennung
- Nachweis der berufsbegleitenden Ausbildung*
- Nachweis über Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit
- Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr und der jährlichen Mitgliedsbeiträge
- Abschlussbericht des Mentors
* Bei Absolventen des postgradualen Universitätslehrgangs „Medizinische Physik“ an der Medizinischen Universität Wien wird der Nachweis durch das Abschlussdekret erbracht.
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird das Fachanerkennungszertifikat zur „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysiker (ÖGMP)“ gemäß Anhang 7 ausgefertigt. Damit wird die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/„Medizinphysiker (ÖGMP)“ erteilt.
Zur Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr in Höhe von 45,- € (der dreifache Mitgliedsbeitrag ohne Zeitungsbezug 3×15,- €) eingehoben
Antrag zur Fachanerkennung zur „Medizinphysik-Expertin (ÖGMP)“ und zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“
Die ÖGMP Fachanerkennung zur „Medizinphysiker-Expertin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“ ist nach absolvierter Weiterbildung bei der Fachanerkennungskommission (FAK) der ÖGMP zu beantragen.
Der Antrag auf Fachanerkennung zur „Medizinphysiker-Expertin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“ und dessen Beilage 3 Antrag Fachanerkennung zum MPE (ÖGMP) ist an die FAK der ÖGMP zu richten. Im Fall einer Verlängerung bitten wir Sie folgenden Antrag auf Verlängerung der Fachanerkennung und deren Beilage 4 Verlängerung der Fachanerkennung zu verwenden.
Mit 01.12.2016 nimmt die Fachanerkennungskommission Anträge ausschließlich in elektronischer Form entgegen.
Bitte laden Sie Ihr Antragsformular inkl. aller Anlagen in einer zip-Datei mit ein oder mehren PDF-Dokumenten im Mitgliederbereich der Homepage im Reiter „FAK Uploads“ hoch.
Der Antrag muss umfassen:
- das schriftliche Ansuchen auf Erteilung der Fachanerkennung zur „Medizinphysiker-Expertin (ÖGMP)“/zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“
- Nachweis der Fachanerkennung als „Medizinphysikerin (ÖGMP)“/„Medizinphysiker (ÖGMP)“
- Nachweis über Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit seit der Erteilung der Fachanerkennung (ÖGMP)
- Nachweis von im Anhang 3 dargelegten Weiterbildungen auf dem Gebiet der Medizinischen Physik von mindestens 150 Weiterbildungspunkten (WP) wie in Kapitel 6 definiert
- Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr und der jährlichen Mitgliedsbeiträge.
Die FAK der ÖGMP prüft die Erfüllung der Bedingungen und legt gegebenenfalls Ergänzungen fest.
Sind alle Bedingungen erfüllt, so benennt die FAK der ÖGMP drei Prüfer für das Fachgespräch und teilt diese dem Antragsteller mit der Einladung zum Fachgespräch mit.
Zur Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr in Höhe von 45,- € (dreifacher Mitgliedsbeitrag ohne Zeitung 3×15,- €) eingehoben.
Anerkennung von Ausländischen Fachanerkennungen
Die Überprüfung der Gleichwertigkeit der Fachanerkennung anderer Länder mit der Fachanerkennung der ÖGMP erfolgt durch die Fachanerkennungskommission (FAK) der ÖGMP. Im Bedarfsfall werden durch die FAK entsprechende Auflagen erteilt, um die Erlangung der Gleichwertigkeit sicherzustellen. Über den Qualifikationslevel entscheidet die FAK.
Die FAK der ÖGMP erkennt die gemäß der EFOMP Richtlinien in der geltenden Fassung erteilten Fachanerkennungen anderer Länder als gleichwertig an, sofern die Eingangsvoraussetzungen nach Kapitel 4 und Aus-, Weiter-, und Fortbildungsmaßnahmen nach den Richtlinien der ÖGMP erfüllt sind.
Zulassungsbedingung bzw. Eingangsvoraussetzungsverfahren
Grundsätzlich entscheidet die Fachanerkennungskommission der ÖGMP (FAK) über die Erfüllung der Eingangsqualifikation zur Ausbildung in Medizinischer Physik.
Das Zulassungsverfahren steht nur Mitgliedern der ÖGMP zu.
Um das Zulassungsverfahren zu starten ist der Antrag auf Zulassung zum Fachanerkennungsverfahren im Mitgliederbereich im Reiter „FAK Uploads“ hochzuladen.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachanerkennungsverfahren sind die Nachweise über:
ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium mit dem Abschluss „MSc“ oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossenes Studium im Ausmaß von mindestens 300 ECTS in einer der folgenden Disziplinen:
a.) das Studium der Physik, wobei die positive Absolvierung von Vorlesungen und Übungen zu den Lehrinhalten in Kern- und Isotopenphysik im Ausmaß von 10 ECTS nachzuweisen ist. Selbige umfassen Grundkenntnisse der Phänomenologie der Kernphysik unter Einbeziehung des Wissens über die elementaren Bausteine der Materie. Gegenstand sind der Aufbau, die allgemeinen Eigenschaften, Umwandlungen und Wechselwirkungen (Radioaktivität und Kernreaktionen) der Atomkerne (inklusive der begleitenden atomaren Prozesse), die Methoden ihrer Erforschung mit den wichtigsten Werkzeugen sowie wichtige praktische Anwendungen in Wissenschaft, Medizin und Technik.
b.) ein abgeschlossenes Masterstudium in einem verwandten naturwissenschaftlich-technischen Fach, wobei zusätzlich zu den unter Punkt a geforderten Inhalten aus Kern- und Isotopenphysik folgende positiv absolvierte Lehrinhalte nachzuweisen sind:
- Einführung in die Physik im Ausmaß von 20 ECTS.
- 5 ECTS aus Vorlesungen und Übungen zu den Rechenmethoden der Physik.
- 7 ECTS aus Vorlesungen und Übungen zur angewandten linearen Algebra.
- 8 ECTS aus Vorlesungen und Übungen zur angewandten Analysis
Die Details der Lehrinhalte (1–4) sind im Anhang 1 dargelegt.
c.) Studien an ausländischen universitären Bildungseinrichtungen und Hochschulen, die den oberhalb angeführten Studien gleichwertig sind. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die FAK.
Verfahrensordnung für die Ermächtigung zum Mentor
Die Ermächtigung zum Mentor erfolgt auf eigenen Antrag für die Ermächtigung zum Mentor. Der Antrag ist per mail an die Fachanerkennungskommission zu richten. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
a. Die Fachanerkennung zum „Medizinphysik-Experten (ÖGMP)“
b. Darlegung der erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Gebiet der medizinischen Physik (siehe Anhang 2 der Fachanerkennungsrichtlinie).
Nach Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen entscheidet die Fachanerkennungskommission über die Ermächtigung und erteilt diese.
Die Ermächtigung zum Mentor erlischt mit der Beendigung der Fachanerkennung zum Medizinphysik-Experten oder auf eigenen Wunsch.
Anerkennung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen
Für die Anerkennung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen ist folgender Antrag auf Anerkennung von Aus,-Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen und dessen Beilage 6 Anerkennung von Ausbildungs-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen per mail an die Fachanerkennungskommission zu stellen.