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Neuigkeiten von Seiten der DGMP 1/2010 Drucken

Wie bereits in den letzten Mitteilung beschrieben wird in Deutschland gerade eine neue Weiterbildungsordnung erarbeitet bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Ende Jänner endete die Einspruchsfrist; Ende Februar sollen die Änderungen eingearbeitet sein und anschließend soll über die Endfassung abgestimmt bzw. diese beschlossen werden.

In Zukunft wird es neben einem Masterabschluss in Medizinischer Physik auch einen Bachelorabschluss geben, mit der man die Qualifikation eines Medizinphysikassistenten (MPA) erhält, der in vielen Bereichen dem Medizinphysiker zu Seite stehen sollen. Um aber sicherzustellen, dass die MPA keine Medizinphysikexperten (MPE) sind und dafür der Abschluss des Masterstudiums notwendig ist, ist es notwendig die derzeit Strahlenschutz- und Röntgenverordnung entsprechend zu ändern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es zu keinem Qualitätsverlust in der Routine und Forschung kommt.